Lizenzvereinbarung vierS / CATIA / ENOVIA Prozess-Applikationen

vierS

Lizenzgeber für vierS/CATIA/ENOVIA Prozess-Applikationen

SCHWINDT DIGITAL GmbH
Callenberger Str. 8
96450 Coburg

Lizenzgegenstand

vierS/CATIA/ENOVIA Ergänzungsprodukte Version 1 - ein Service-Paket, wie es vom Lizenzgeber angeboten und geliefert wird. Der Lizenzgegenstand erweitert sich automatisch auf nachfolgende Releases innerhalb der Version 1. Diese Lizenzvereinbarung ersetzt die Lizenzvereinbarung SmarTeam Ergänzungsprodukte Version 1.

Preise und Zahlungsbedingungen

Der für den Lizenzgegenstand zu zahlende Preis besteht aus einer Einmal- und einer laufenden Gebühr bzw. einer laufenden Mietgebühr. Die Höhe dieser Gebühren geht aus den Auftragsunterlagen  hervor. Die laufenden Gebühren werden ab dem Tag der Installation berechnet.

Laufende Gebühren werden für das aktuelle Jahr, Mietgebühren für das aktuelle Quartal im Voraus in Rechnung gestellt.

Eine Erhöhung der laufenden Gebühren für vierS/CATIA/ENOVIA Prozess-Applikationen ist im Rahmen der allgemeinen Kostensteigerung nach zweimonatiger Vorankündigung möglich.

Die laufenden Gebühren schließen die Bereitstellung von neuen Releases innerhalb der Version und Korrekturen des aktuellen Releases mit ein. Außerhalb der gesetzlichen Fristen erfolgt die Behebung von Fehlern in Releases, die älter als zwei Jahre sind, nach billigem Ermessen.

Es ist nicht auszuschließen, dass bei einer Erweiterung des Lizenzgegenstandes vierS/CATIA/ENOVIA Prozess-Applikationen weitere Kosten entstehen.

Nutzungsrechte

Der Lizenzgegenstand ist urheberrechtlich geschützt. Nach vollständiger Zahlung der Einmalgebühr bzw. der ersten Mietgebühr erhält der Lizenznehmer für den Lizenzgegenstand ein Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht erlischt mit Wirksamwerden einer Kündigung oder wenn die laufenden Gebühren nicht bezahlt werden. Für online-Services erhält die Kunde auf Nachfrage die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsende seine Daten zu exportieren oder lokal zu sichern. Die dabei entstehenden Kosten trägt der Kunde. Nach diesem Zeitraum behält sich der Lizengeber vor, alle Daten zu vernichten.

Der Lizenznehmer ist berechtigt, den Lizenzgegenstand im vorgesehenen Umfang auf einem Server und der lizenzierten Anzahl Clients / User zu nutzen. Er ist nicht berechtigt, den Lizenzgegenstand Dritten zugänglich zu machen oder rückumzuwandeln (reverse assemble, reverse compile) oder anderweitig in eine andere Form zu bringen.

SCHWINDT hat jederzeit das Recht, auf eigene Kosten und zu angemessenen Bedingungen betreffend Zeit und Ort, Prüfaufzeichnungen und/oder die Nutzung des Kunden von SCHWINDT-Angeboten zu überprüfen und Kopien der Prüfaufzeichnungen zu erstellen. Der Kunde bevollmächtigt hiermit SCHWINDT, zu überprüfen, dass dessen Nutzung der SCHWINDT-Produkte den Bestimmungen eines gültigen Vertrags entspricht. Falls die Prüfung eine unbefugte Nutzung von SCHWINDT- Angeboten ergibt, ist der Kunde verpflichtet, SCHWINDT unverzüglich sämtliche Entgelte zu den aktuellen Listenpreisen zu bezahlen, die der Kunde aufgrund der unbefugten Nutzung schuldet.

Der Lizenznehmer akzeptiert für online-Services mit der ersten Nutzung diese Lizenzvereinbarung, mit der fortlaufenden Nutzung diese Lizenzvereinbarung in der jeweils aktuellen Fassung, den Microsoft Kundenvertrag sowie die EULAs der erforderlichen Basissoftware (Java, Powershell) bei lokalen Installationen.

Rechtlich bindend sind die Original-EULAs in der jeweiligen Fassung.

Erkennung unautorisierter Nutzung

SCHWINDT ergreift Maßnahmen, um die unerlaubte Nutzung der Produkte und Services zu verhindern. Die Produkte und Services können einen Sicherheitsmechanismus enthalten, der die Installation oder Verwendung von unerlaubter Nutzung erkennen kann und der in der Lage ist, nur Daten über solche unerlaubte Nutzung zu sammeln und zu übertragen. Die von einem solchen Mechanismus gesammelten Daten umfassen keine Daten, die vom Kunden mit den SCHWINDT-Services erstellt wurden. Der Kunde stimmt einer solchen Erkennung und Sammlung von Daten sowie deren Übermittlung an und Verwendung durch SCHWINDT zu.

Datenschutz

Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass er der alleinige Daten-Verantwortliche für die Personenbezogenen Daten ist und jederzeit bleibt, die im Rahmen seines Zugriffs auf ein SCHWINDT-Angebot und seiner Nutzung eines SCHWINDT-Angebots verarbeitet werden und dass er daher die Verantwortung für die Einhaltung des geltenden Datenschutzrechtes trägt; dazu gehört insbesondere (i) die Übermittlung Personenbezogener Daten, (ii) die Benachrichtigung der Betroffenen Personen sowie (iii) die Zugriffs-, Änderungs- und Löschrechte der Betroffenen Personen. SCHWINDT wird die Personenbezogenen Daten als Auftragsdatenverarbeiterin in Übereinstimmung mit der Vereinbarung erheben, speichern und verarbeiten. Hierzu muss ein weiterer Vertrag zur Detaillierung der Auftragsdatenverarbeitung geschlossen werden. Diesen beantragen Sie hier.

Haftung

Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, die aus dem Lizenzgegenstand oder der Anwendung durch den Lizenznehmer entstanden sind.

Der Lizenznehmer trägt die Verantwortung für die Anwendung des Lizenzgegenstands und die mit ihm erzielten Ergebnisse. Der Lizenznehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder Nutzer das Lizenzprogramm nur im Rahmen des vereinbarten Umfangs und nur entsprechend den betreffenden Bedingungen des Lizenzgebers nutzen wird.

SCHWINDT übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass (i) die Funktionen den Anforderungen des Kunden entsprechen oder diesen in die Lage versetzen, die Ziele zu erreichen, die sich der Kunde selbst gesetzt hat. In jedem Fall ist der Lizenznehmer allein verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass die mit den Angeboten des Lizenzgebers erstellten Ergebnisse die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen für Produkte oder Leistungen des Kunden erfüllen. Kein Mitarbeiter oder Stellvertreter von SCHWINDT ist befugt, eine weitergehende oder abweichende Gewährleistungszusage zu geben. Der Kunde ist allein verantwortlich für (a) die Auswahl der Angebote (Produkte oder Services), um die vom Kunden beabsichtigten Ergebnisse zu erreichen, (b) die Installation des Lizenzierten Programms, (c) die Vornahme angemessener Maßnahmen, um Angebote (Produkte oder Services) ordnungsgemäß zu prüfen, zu betreiben und zu nutzen und (d) die damit erzielten Ergebnisse.

Laufzeit

Die Lizenzvereinbarung behält ihre Gültigkeit bis zu einer Kündigung oder bis eine neue Lizenzvereinbarung geschlossen wird. Nach erfolgter Installation beim Lizenznehmer oder der ersten Anmeldung bei online-Services gilt die Lizenzvereinbarung automatisch als angenommen.

Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Lizenzvereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Im Voraus gezahlte Lizenzgebühren werden dann anteilig erstattet. Der Lizenzgeber kann die Lizenzvereinbarung nur aus wichtigem Grund (z.B. grober Vertragsverstöße, Nicht-Zahlung der laufenden Gebühren) kündigen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkte dieser Lizenzvereinbarung vierS / CATIA / ENOVIA Prozess-Applikationen gegen gültige Rechtsprechung verstoßen, bleiben die anderen Punkte hiervon unberührt.

Coburg, den 1. November 2023