Lizenzvereinbarung CABUM

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Lizenzgeber

SCHWINDT DIGITAL GmbH
Callenberger Str. 8
96450 Coburg

Lizenzgegenstand

CABUM - ein Software-Paket, wie es vom Lizenzgeber angeboten und geliefert wird. Der Lizenzgegenstand erweitert sich automatisch auf nachfolgende Releases.

Preise und Zahlungsbedingungen

Der für den Lizenzgegenstand zu zahlende Preis besteht aus einer Einmal- und einer laufenden Gebühr bzw. einer laufenden Mietgebühr.  Die Höhe dieser Gebühren geht aus den Auftragsunterlagen  hervor. Die laufenden Gebühren werden ab dem Tag der Installation berechnet.

Laufende Gebühren werden für das aktuelle Jahr, Mietgebühren für das aktuelle Quartal im Voraus in Rechnung gestellt.

Eine Erhöhung der laufenden Gebühren für CABUM ist im Rahmen der allgemeinen Kostensteigerung nach zweimonatiger Vorankündigung möglich.

Die laufenden Gebühren schließen die Bereitstellung von neuen Releases innerhalb der Version und Korrekturen des aktuellen Releases mit ein. Außerhalb der gesetzlichen Fristen erfolgt die Behebung von Fehlern in Releases, die älter als zwei Jahre sind, nach billigem Ermessen.

Es ist nicht auszuschließen, dass bei einer Erweiterung des Lizenzgegenstandes CABUM weitere Kosten entstehen.

Nutzungsrechte

Der Lizenzgegenstand ist urheberrechtlich geschützt. Nach vollständiger Zahlung der Einmalgebühr bzw. der ersten Mietgebühr erhält der Lizenznehmer für den Lizenzgegenstand ein Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht erlischt mit Wirksamwerden einer Kündigung oder wenn die laufenden Gebühren nicht bezahlt werden.

Der Lizenznehmer ist berechtigt, den Lizenzgegenstand im vorgesehenen Umfang auf einem Server und der lizenzierten Anzahl Clients zu installieren. Er ist nicht berechtigt, den Lizenzgegenstand Dritten zugänglich zu machen oder rückumzuwandeln (reverse assemble, reverse compile) oder anderweitig in eine andere Form zu bringen.

Der Lizenznehmer akzeptiert die EULAs der erforderlichen Basissoftware (Java, Perl). 

Rechtlich bindend sind die Original-EULAs in der jeweiligen Fassung.

Haftung

Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, die aus dem Lizenzgegenstand oder der Anwendung durch den Lizenznehmer entstanden sind.

Der Lizenznehmer trägt die Verantwortung für die Anwendung des Lizenzgegenstands und die mit ihm erzielten Ergebnisse. Der Lizenznehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder Nutzer das Lizenzprogramm nur im Rahmen des vereinbarten Umfangs und nur entsprechend den betreffenden Bedingungen des Lizenzgebers nutzen wird.

Laufzeit

Die Lizenzvereinbarung behält ihre Gültigkeit bis zu einer Kündigung oder bis eine neue Lizenzvereinbarung geschlossen wird. Nach erfolgter Installation beim Lizenznehmer gilt die Lizenzvereinbarung automatisch als angenommen.

Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Lizenzvereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Der Lizenzgeber kann die Lizenzvereinbarung nur aus wichtigem Grund (z.B. grober Vertragsverstöße, Nicht-Zahlung der laufenden Gebühren) kündigen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkte dieser Lizenzvereinbarung CABUM gegen gültige Rechtsprechung verstoßen, bleiben die anderen Punkte hiervon unberührt.

Coburg, den 01.01.2017