Code of Conduct der SCHWINDT DIGITAL GmbH
Unser Ziel ist es, stets einen positiven Einfluss auf die Menschen, die Gesellschaft und den Planeten zu haben, indem wir ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichem Wachstum, Umweltschutz und Regeneration schaffen sowie menschenwürdige und sinnvolle Arbeit anbieten. Unsere Zulieferer und unsere Wertschöpfungskette sind ein wesentlicher Bestandteil bei der Verwirklichung dieses Ziels.
Wir wollen in 3 Hauptbereichen Wirkung erzielen:
- nachhaltige und klimaneutrale Prozesse bei uns, unseren Lieferanten und bei unseren Kunden
- Sicherung von menschenwürdiger und sinnvoller Arbeit
- Respektierung der Rechte von Allen
Verantwortung
Sie, als unsere Mitarbeitenden, Lieferanten und Kunden sind dafür verantwortlich, dass Sie zu jeder Zeit lokalen, nationalen und internationalen Gesetzen genüge tun.
Offenheit
Sie sind offen und ehrlich in Bezug auf Bereiche, die verbessert werden müssen.
Kontinuierliche Verbesserung
Wir erkennen den Zeit- und Arbeitsaufwand für die Umsetzung an und ermutigen Sie zu einer kontinuierlichen Verbesserung unseres Handelns.
Grundsätze der SCHWINDT DIGITAL werden unterstützt durch wirksame Tools und offenen Dialog
- Die Rechenschaftspflicht und Verantwortung für alle Aufgaben und Prozesse liegt im Management.
- Die Bewertung der Einhaltung der Anforderungen wird kontinuierlich überwacht.
- Es gibt schriftliche Richtlinien und mit vierS ein eingespieltes Business Mangagement System.
- Soziale und ökologische Risiken in der Wertschöpfungskette werden identifiziert und es werden Maßnahmen ergriffen, um sie zu mindern.
- Die Mitarbeitenden sind über ihre Rechte und Pflichten informiert.
- Es gibt einen strukturierten Dialog mit den Mitarbeitenden.
Das Unternehmen wird rechtmäßig und mit Integrität geführt
- Vertrauen und Transparenz sind gewährleistet. Versuche das Gesetz zu brechen, Dokumente zu fälschen, zu täuschen oder Korruption zu begehen, werden nicht akzeptiert.
- Alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Genehmigungen werden eingehalten.
Kinder sind geschützt und Möglichkeiten für Arbeit, Lernen und Familienleben werden gefördert
- Es gibt keine Kinderarbeit.
- Informationsmöglichkeiten für Kinder und deren berufliche Entwicklung werden ermittelt und gefördert.
- Die Arbeitnehmer erhalten eine Unterstützung für die Kinderbetreuung ihrer eigenen Kinder.
Grundlegende Arbeitsrechte werden geachtet
- Überstunden sind freiwillig. Unter bestimmten Umständen, die in den geltenden Rechtsvorschriften genau definiert sind, können Überstunden für einen kurzen Zeitraum obligatorisch sein.
- Es steht den Arbeitnehmern frei, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, arbeitsbezogene Organisationen zu gründen oder sich an ihnen zu beteiligen. Diese Rechte werden ohne Angst vor Diskriminierung, Gewalt oder Belästigung, sei es physisch oder psychisch, ausgeübt.
- Ein Beschwerdemechanismus (Mitarbeiterbeirat) ist vorhanden und den Arbeitnehmern bekannt, so dass sie Beschwerden oder Bedenken ohne Vergeltungsmaßnahmen vorbringen können. Beschwerden werden bearbeitet und die Anonymität der Arbeitnehmer wird auf Wunsch gewahrt.
Einstellungs- und Beschäftigungspraktiken
- Die Mitarbeitenden unterzeichnen einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Die Mitarbeitenden erhalten ein Exemplar des Vertrags und verstehen dessen Bedingungen vor der Unterzeichnung. Wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen werden schriftlich vereinbart.
- Diskriminierung, Belästigung, zweifelhafte Geschäftsethik, Disziplinarmaßnahmen oder der Gebrauch von Alkohol und Drogen sind nicht erlaubt und werden nicht toleriert.
- Psychischer oder physischer Zwang, Androhung von Gewalt, öffentlicher Verwarnungen oder Bestrafungen, Geldstrafen oder der Entzug vertraglicher Leistungen werden nicht toleriert.
- In Führungspositionen ist ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis angestrebt.
Die Arbeitnehmer haben ausreichend Freizeit, werden verantwortungsbewusst bezahlt und haben Möglichkeiten zur Kompetenzentwicklung
- Es besteht im Unternehmen eine Vertrauensarbeitszeit.
- Die Arbeitszeiten sowie die Pausenzeiten entsprechen den gesetzlichen Arbeitszeitverordnungen.
- Die Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich wegen außergewöhnlicher persönlichen Umständen Freizeiten zu nehmen, zusätzlich zu den geltenden Gesetzgebungen.
- Die Arbeit wird so geplant, dass sie nicht auf Überstunden angewiesen ist.
- Den Arbeitnehmern wird mindestens der gesetzliche Mindestlohn gezahlt.
- Die Löhne werden gemäß den vertraglichen Bestimmungen pünktlich und mindestens monatlich gezahlt.
- Die Mitarbeitenden erhalten eine Gehaltsabrechnung mit vollständigen Angaben zu Gehalt, Leistungen und Abzügen sowie alle Informationen, die das erhaltene Entgelt widerspiegeln. Die Informationen auf den Gehaltsabrechnungen sind für die Mitarbeitenden verständlich.
- Die Mitarbeitenden erhalten Schulungen oder andere Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung, die es ihnen ermöglichen, ihre Aufgaben zu erfüllen.
- Die Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, ihre Kompetenzen in Bereichen zu entwickeln, die nicht oder nur unmittelbar mit ihrem derzeitigen Arbeitsbereich zusammenhängen.
Die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden ist sichergestellt
- Die Arbeitnehmer sind keinen schwerwiegenden Gefahren für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ausgesetzt.
- Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für alle Arbeitnehmer. Die Versicherung deckt medizinische Behandlung von arbeitsbedingten Verletzungen und Krankheiten und bietet Entschädigung für arbeitsbedingte Verletzungen und Krankheiten, die zu bleibender Behinderung oder Tod führen.
- Darüber hinaus bezahlt SCHWINDT unter bestimmten Voraussetzungen private Krankenversicherungen.
- Die Risiken von Notfallsituationen werden bewertet.
- In Erster Hilfe und Brandbekämpfung geschultes Personal steht zur Verfügung, um den beruflichen Risiken gerecht zu werden.
Die Arbeits- und Lebensbedingungen sind angemessen
- Die Arbeitsumgebung ist sauber, hygienisch und gut gepflegt und verfügt über ausreichend Licht, Belüftung und Heizung.
- Es sind Orte vorhanden, an denen die Arbeitnehmer essen und sich ausruhen können, die von Gefahren entfernt sind und ausreichend groß sind.
- Die Toiletten sind hygienisch und zugänglich und entsprechend dem lokalen Standard.
- Unbegrenztes, sauberes Trinkwasser sowie weitere alkoholfreie Getränke, frisches Obst und Gemüse stehen kostenfrei zur Verfügung.
- Umweltverschmutzung ist nicht geduldet.
- Die derzeitigen Energiequellen sind bekannt und die Möglichkeiten zur Umstellung auf erneuerbare Energiequellen werden ermittelt.
- Der gesamte verbrauchte Strom, ob erzeugt oder gekauft, stammt aus erneuerbaren Energiequellen.
- Die Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen werden in absoluten Zahlen reduziert im Einklang mit der Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf deutlich unter 2°C, mit dem Ziel, bis zum Ende des Jahrhunderts 1,5°C zu erreichen (wie im Pariser Abkommen).
- Es werden keine Stoffe verwendet, die die biologische Vielfalt gefährden.
Ressourcen, einschließlich Wasser und Abfall, werden auf nachhaltige und kreislauforientierte Weise bewirtschaftet
- Abfälle werden in einer Weise gelagert, gehandhabt, transportiert und entsorgt, die die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer und der Umwelt schützt.