Lizenzvereinbarung SCHWINDT LicenceServer

Recht

Lizenzgeber

SCHWINDT DIGITAL GmbH
Callenberger Str. 8
96450 Coburg

Lizenzgegenstand

SCHWINDT LicenceServer - ein Software-Paket, wie es vom Lizenzgeber angeboten und geliefert wird. Der Lizenzgegenstand erweitert sich automatisch auf nachfolgende Releases.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Nutzung von SCHWINDT LicenseServer ist unentgeltlich.

Nutzungsrechte

Der Lizenzgegenstand ist urheberrechtlich geschützt. Bei Einsatz von Softwarepaketen, die SCHWINDT LicenseServer voraussetzen, erhält der Lizenznehmer für den Lizenzgegenstand ein Nutzungsrecht. Der Lizenznehmer ist berechtigt, den Lizenzgegenstand im vorgesehenen Umfang zu installieren. Er ist nicht berechtigt, den Lizenzgegenstand Dritten zugänglich zu machen oder rückumzuwandeln (reverse assemble, reverse compile) oder anderweitig in eine andere Form zu bringen. Der Lizenznehmer akzeptiert die EULAs der erforderlichen Basissoftware (Java).

Haftung

Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, die aus dem Lizenzgegenstand oder der Anwendung durch den Lizenznehmer entstanden sind. Der Lizenznehmer trägt die Verantwortung für die Anwendung des Lizenzgegenstands und die mit ihm erzielten Ergebnisse. Der Lizenznehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder Nutzer das Lizenzprogramm nur im Rahmen des vereinbarten Umfangs und nur entsprechend den betreffenden Bedingungen des Lizenzgebers nutzen wird.

Laufzeit

Die Lizenzvereinbarung behält ihre Gültigkeit bis zu einer Kündigung oder bis eine neue Lizenzvereinbarung geschlossen wird. Nach erfolgter Installation beim Lizenznehmer gilt die Lizenzvereinbarung automatisch als angenommen. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Lizenzvereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Der Lizenzgeber kann die Lizenzvereinbarung nur aus wichtigem Grund (z.B. grober Vertragsverstöße, Nicht-Zahlung der laufenden Gebühren) kündigen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkte dieser Lizenzvereinbarung gegen gültige Rechtsprechung verstoßen, bleiben die anderen Punkte hiervon unberührt.

Coburg, den 11.12.2020