
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen für Beratungs-, Schulungs- und Dienstleistungen von Fa. Schwindt CAD/CAM-Technologie GmbH, Coburg, (nachfolgend Auftragnehmer genannt) sind Bestandteil des Vertrags mit dem Auftraggeber. Der Vertragsinhalt ist in der Regel durch Angebot, Bestellung und Auftragsbestätigung festgelegt. Änderungen und Zusätze zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt die im Vertrag festgelegten Leistungen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der im Vertrag festgelegten Honorare und Nebenkosten bzw. Festpreise.
3. Zahlungsbedingungen
Honorare und Nebenkosten werden nach Abschluss des Auftrags jeweils getrennt in Rechnung gestellt. Bei Aufträgen mit längerer Dauer oder bei größeren Unterbrechungen erfolgt eine monatliche Abrechnung.
Die Zahlung des Honorars und der Nebenkosten ist 14 Tage nach Rechnungstellung (Rechnungsdatum) ohne jeden Abzug fällig.
Festpreise, Honorare und Nebenkosten verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Vertragsausführung
Der Auftragnehmer ist zur Ausführung des Auftrags nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung verpflichtet. Er bringt hierzu sein Fachwissen und seine Erfahrung unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten des Auftraggebers ein.
Wenn für den Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer nicht den Erfolg der Leistung. Die Leistung des Auftragnehmers erschöpft sich in der Beratung bzw. Ausführung der Schulungs- oder Dienstleistung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Auftragsdurchführung der Mithilfe Dritter zu bedienen.
5. Vertragsdauer
Der Vertrag kommt zustande mit seiner Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien bzw. durch eine Bestellung oder eine Auftragsbestätigung. Der Vertrag endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen. Der Vertrag kann von beiden Seiten vorzeitig nur aus wichtigem Grund, z.B. bei gravierenden Pflichtverletzungen einer Vertragspartei, gekündigt werden. Der Auftragnehmer hat für diesen Fall Anspruch auf die Vergütung bereits erbrachter Leistungen. Im Falle einer Erfolgsvereinbarung betrifft dies den vom Auftraggeber verwertbaren Anteil.
6. Termine
Der Zeitpunkt der Auftragsabwicklung geht aus Angebot und Bestellung hervor und bedeutet eine Absichtserklärung, die nach besten Möglichkeiten eingehalten wird.
Auftragnehmer und Auftraggeber haben Terminüberschreitungen nicht zu vertreten in Fällen von Höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, kriegerischen Handlungen, Aufruhr, unvorhersehbaren Betriebsstörungen und Krankheit.
7. Haftung
Für Schäden, die durch den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen infolge von Verletzung seiner vertraglichen oder Sorgfaltspflicht oder in anderer Weise herbeigeführt werden, wird die Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit beschränkt.
Auch für Folgeschäden oder Schäden, die durch Verschulden bei Vertragsschluss entstehen, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen.
8. Mitwirkungspflicht
Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen Zugang zu allen zur Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen und Informationen. Notwendige Unterstützung wird auf Anforderung des Auftragnehmers rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Eine vom Auftraggeber benannte Kontaktperson steht dem Auftragnehmer als Ansprechpartner zur Verfügung und ist berechtigt, notwendige Erklärungen und Anweisungen bezüglich der Vertragsausführung zu geben.
Für die Auftragsabwicklung im Haus des Auftraggebers werden dem Auftragnehmer geeignete Räumlichkeiten und Arbeitsmittel überlassen.
Diese Leistungen erbringt der Auftraggeber für den Auftragnehmer kostenfrei.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Ablauf einer angemessen zu setzenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer hat für diesen Fall Anspruch auf die Vergütung bereits erbrachter Leistungen entsprechend dem Umfang und der Dauer der Leistungen.
9. Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Informationen und Unterlagen des Auftraggebers, die ihm im Rahmen der Auftragsausführung zugänglich gemacht werden, absolut vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht für Informationen und Unterlagen, die allgemein zugänglich sind. Im Rahmen der Geschäftspartnerschaften mit Dassault Systèmes und weiteren Firmen ist der Auftragnehmer berechtigt, zur Auftragsausführung erforderliche sowie übliche vertriebsbezogene Daten an diese Unternehmen weiterzugeben, sofern eine Geheimhaltungsvereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und diesem Unternehmen besteht.
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Inhalte und Ergebnisse der Auftragsausführung nur mit Zustimmung der jeweils anderen Partei an Dritte weiterzugeben.
10. Verjährung
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verletzung vertraglicher Pflichten verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis bzw. Offenkundigkeit des Fehlverhaltens des Auftragnehmers, spätestens jedoch ein Jahr nach Vertragsende.
11. Hotline
Erbringt der Auftragnehmer Unterstützungsleistungen in telefonischer Form einschließlich Ferndiagnose, erfolgt die Auftragserteilung durch die formlose - auch per Telefon oder E-Mail - Anforderung des Auftraggebers. Sofern keine anderweitige Regelung (schriftlich oder in Abstimmung mit einem zuständigen Vertriebsmitarbeiter) besteht, werden die erbrachten Leistungen zu einem Satz von 27,25 EUR je angefangener Viertelstunde (entspricht 109,00 EUR pro Stunde) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer erbracht. Telekommunikationsgebühren sind enthalten.
12. Reisekosten
Reisekosten werden nach Beleg, gesetzlicher Verpflegungspauschale und 0,70 EUR pro PKW-km abgerechnet. Dem Auftragnehmer obliegt die Auswahl von angemessenem Verkehrsmittel und Unterkunft.
13. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung des Vertrags gegen geltendes Recht verstoßen, so ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien bemühen sich in diesem Fall, anstatt dessen eine der ursprünglichen Absicht nahe kommende Bestimmung einzusetzen.
Bei Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Klägers.
Coburg, den 01. Januar 2012